Wegweiser zur Versorgung psychisch kranker Kinder und Jugendlicher

Die gesetzlichen Krankenkassen haben sich sehr viel Mühe gegeben, ein intelligentes System, mit dem sie ihre Patienten versorgen, aufzustellen. Leider sind sie nicht so gut in der Kommunikation des Systems, weshalb Kinder häufig an der falschen Stelle landen. Deshalb hier mein Versuch, ein wenig Licht ins Dunkel zu bringen. 

Ambulante Versorgung: 

Kinder- und Jugendarzt / Hausarzt:

Wenn es Ihrem Kind nicht gut geht, sollten Sie es als erstes ihrem Haus- oder Kinderarzt vorstellen. Ein Blutbild kann feststellen, ob ihrem Kind etwas körperlich fehlt, z.B. der Vit. D.- oder Eisen-Spiegel zu niedrig ist oder die Schilddrüse Probleme macht. Wenn der Hausarzt nichts findet, dann verweist er Sie entweder an einen Psychotherapeuten oder einen Kinder- und Jugendpsychiater. 

Niedergelassener Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut

Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten machen zu Beginn eine grobe Einschätzung, ob das Problem wirklich psychisch ist oder ob evtl. andere Ursachen, wie erzieherische Schwierigkeiten oder Probleme auf der Elternebene im Vordergrund stehen. Wenn ein psychisches Problem vorliegt, kann eine Psychotherapie helfen. Wenn nicht, verweisen Therapeuten Sie dann an eine passende Hilfestelle weiter. Eine ambulante Psychotherapie endet, wenn das Kind gesund ist oder wenn durch weitere ambulante Psychotherapie keine Besserung mehr erreicht werden kann. 

Niedergelassener Kinder- und Jugendlichen-psychiater

Eine ambulante Psychotherapie ist manchmal alleine unzureichend oder nur bedingt zielführend, weil das Kind eine fachmedizinische Begleitung, Medikation oder tiefergehende Diagnostik braucht. Das ist zum Beispiel bei ADHS, Zwängen oder Schizophrenie der Fall. Hier helfen Kinder- und Jugendpsychiater.  Eine Behandlung beim Psychiater endet, wenn die Diagnostik abgeschlossen ist und keine Medikation (mehr) notwendig ist. Sollte der Psychiater ihrem Kind eine Medikation verschreiben, begleitet der Psychiater ihr Kind bis es 18 Jahre ist und bei einem Erwachsenenpsychiater angebunden ist. 

Sollten diese ambulanten Angebote nicht ausreichen, kann Ihr Kind in die stationäre Versorgung wechseln. Wichtig zu wissen ist allerdings, dass eine ambulante und eine stationäre Versorgung parallel nicht möglich ist.

Eine ambulante Psychotherapie muss also beendet werden, wenn Ihr Kind im stationären Bereich versorgt wird und auch bei einem niedergelassenen Psychiater sind erst wieder Termine im Folgequartal möglich. 

Stationäre Versorgung: 

Sozialpädiatrisches Zentrum (SPZ) / Psychiatrische Institutsambulanz

SPZ bieten eine umfangreiche Diagnostik und Therapie an, wenn Ihr Kind so schwer erkrankt ist oder die Lebenssituation so komplex ist, dass eine Versorgung bei den niedergelassenen Ärzten nicht mehr ausreicht bzw. eine sehr enge Kooperation z.B. zwischen Ärzten oder Ärzten und Jugendamt für eine erfolgreiche Behandlung vonnöten ist. Eine parallele Behandlung an einer ambulanten Praxis ist deshalb nicht möglich. Eine Behandlung sollte hier enden, wenn Ihr Kind den Alltag mit seinen Aufgaben ausreichend bewältigen kann, das Umfeld geordnet ist und ein Helfersystem unterstützt, gesundheits- förderliches Verhalten im Alltag umzusetzen. Die Diagnosen sind klar und der Behandlungsauftrag für die weiterführende ambulante Behandlung klar umrissen ist.

Teilstationärer Aufenthalt

Ein teilstationärer Aufenthalt ist sinnvoll,  wenn Ihr Kind so krank ist, dass es engmaschige Begleitung zur Bewältigung von Alltagsanforderungen benötigt z.B. bei Depressionen, Angsterkrankungen, Zwangserkrankungen, aggressivem Verhalten … Eine Behandlung sollte enden, wenn das Kind eine altersentsprechende Tagesstruktur zuhause aufrechterhalten kann. (z.B. Aufstehen, Schule, Hausaufgaben, Haushaltsaufgaben erledigen)

(Voll-)Stationärer Aufenthalt

Wenn das Kind so krank ist, dass es engmaschige Begleitung im Alltag benötigt  z.B. bei ausgeprägten Zwängen, Suizidalität, Fremdgefährdung, Essstörungen, dann kommt man oft nicht um einen vollstationären Aufenthalt herum. Ein vollstationärer Aufenthalt sollte enden, wenn das Kind ausreichend stabil ist, um den Alltag zu bewältigen. (z.B. Aufstehen, in die Schule gehen, am Leben bleiben)