Psychotherapie bei Privatpatienten und Selbstzahlern

Privatversicherte

Seit Juli 2024 haben die privaten Versicherungen endlich zu den gesetzlichen Krankenkassen aufgeschlossen und die Versorgung ihrer Versicherten schon fast ins 21. Jahrhundert gebracht. Deswegen steht jetzt privat Versicherten auch die Möglichkeit offen, ihr privat versichertes Kind für eine Ersteinschätzung und Erstberatung in einer psychotherapeutischen Sprechstunde vorzustellen. Erst im Anschluss wird entschieden, ob eine Psychotherapie eingeleitet werden soll und die probatorischen Sitzungen erfolgen sollen. Auch eine Akuttherapie ist inzwischen möglich, wenn die Situation so dringend ist, dass man nicht auf den Papierkram warten kann. Bei den privaten Krankenversicherungen hängt es aber immer noch von dem jeweiligen Tarifvertrag ab, ob ihre Krankenversicherung die Psychotherapie zahlt. Bitte erkundigen Sie sich vorab bei Ihrer Krankenversicherung, ob und in welchem Umfang Ihre Versicherung Psychotherapie zahlt. Bei Privatpatienten/innen – einschließlich Beihilfe – erfolgt die Rechnungslegung gemäß Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) in Verbindung mit Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) üblicherweise mit dem 2,3-fachen Steigerungssatz.

Da die privaten Krankenkassen die Gebührenordnung nicht grundlegend überarbeitet haben, geschieht die Abrechnung jetzt mithilfe sog. Analogziffern, das bedeutet, dass der Psychotherapie Ziffern zugewiesen worden sind, die sonst nur von Ärzten erbracht werden konnten. Diese Ziffern werden mit einem “a” gekennzeichnet. Da vor der Einführung der Analogziffern die Behandlung von Privatversicherten unwirtschaftlich im Vergleich zu den gesetzlich Versicherten war, bzw. nur mithilfe von Steigerungssätzen, die häufig die Patienten selbst tragen mussten, vergleichbar gestaltet werden konnten, hat man nun mit den Analogziffern eine Krücke geschaffen. 

Die wichtigsten Ziffern sind: 

85a – Erstellung eines Verfahrensspezifischen Berichts. Dieser ist häufig für die Beantragung einer Psychotherapie notwendig. 

812a – Sie gilt für die psychotherapeutische Sprechstunde, die Kurzzeittherapie im Einzelsetting und in der Gruppe und für die Akuttherapie. 

860a – Erhebung der Biografischen Anamnese (Erhebung der Lebensgeschichte zum Verständnis der Krankengeschichte und Einordnung in das Entstehungsmodell der Erkrankung)

870 – Psychotherapie zumeist in Kombination mit 801a Erhebung eines aktuellen psychischen Befundes

Natürlich gibt es noch viel mehr Ziffern. Eine Übersicht finden Sie hier

Selbstzahler

Selbstverständlich können Sie die Kosten für die Therapie auch selbst tragen. Dies erscheint sinnvoll, wenn Sie nicht möchten, dass die Krankenkasse von der Erkrankung ihres Kindes erfährt (s.u.) oder Sie mehr Gestaltungsspielraum bei der Frequenz und Sitzungsanzahl haben wollen, als die Kassen bieten. Auch eine Beratung ohne psychische Diagnose, z.B. Tricks wie sich ihr Kind auf Prüfungen mental vorbereiten kann, ist als Selbstzahler möglich.
Das Honorar für psychotherapeutische Leistungen wird durch die GOP in Verbindung mit GOÄ festgelegt. Die Rechnungslegung erfolgt üblicherweise mit dem 2,3-fachen Steigerungssatz.

Therapie ein Risiko für die Verbeamtung?

Immer wieder gibt es Gerüchte, warum es sinnvoll ist, Psychotherapiestunden selbst zu zahlen. Vor allem die Sorge, dass sich eine Psychotherapie nachteilig auf eine spätere Verbeamtung auswirkt, sorgt dafür, dass Eltern darüber nachdenken, ob sie die Therapie ihres Kindes selbst zahlen sollen. Seit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts 2013 müssen Kinder sich Gott sei dank keine Sorgen mehr über eine mögliche Verbeamtung in der Zukunft machen. Einzige Ausnahme: die psychische Erkrankung ist so schwer, dass diese mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einer frühzeitigen Arbeitsunfähigkeit führen wird. Allerdings wenn die Erkrankung so schwer ist, dass Sorge besteht, dass das Kind in der Zukunft vorzeitig verrentet werden müsste, dann ist die Frage, dann ist – meiner Meinung nach – eine Verbeamtung eher ein nachrangiges Problem und es sollte alles getan werden, damit es dem Kind wieder gut geht.

Therapie und private Krankenversicherung

Eine durchlaufene Psychotherapie kann sich unter Umständen ungünstig auf eine spätere private Versicherung auswirken. Bei der Aufnahme einer privaten Versicherung muss der Versicherte Vorerkrankungen angeben, welche zu Ausschlüssen oder Zuzahlungen im Versicherungsvertrag führen können.